Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland verläuft ein Baugenehmigungsverfahren in der Praxis nach einem ähnlichen Grundmuster: Zuerst prüfen Bauherr:innen bzw. Planende, ob das Vorhaben mit den planungsrechtlichen Vorgaben vor Ort zusammenpasst, dann folgt die Einreichung des Bauantrags, anschließend prüft die zuständige Behörde die Unterlagen und die Vereinbarkeit mit Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, bevor eine Genehmigung erteilt oder ein Bescheid abgelehnt wird. Als Orientierung dient dabei die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO), die den Rahmen für Anforderungen an bauliche Anlagen vorgibt. Wichtig ist jedoch: Die Landesbauordnungen regeln, wie dieses Grundmuster konkret umgesetzt wird. Das betrifft unter anderem, welche Vorhaben in welchem Umfang genehmigungspflichtig sind und wo es Spielräume für verfahrensfreie oder genehmigungsfreie Bauvorhaben gibt. Auch die Frage, wer einen Bauantrag bauvorlageberechtigt einreichen darf, wird in den Ländern unterschiedlich ausgestaltet. Damit kann sich der Ablauf je Bundesland deutlich unterscheiden, obwohl die Schritte als solche vergleichbar bleiben. Zusätzlich spielt die Verwaltungspraxis eine Rolle: Manche Länder bieten digitale Antragswege an oder setzen stärker auf elektronische Kommunikation mit den Behörden. Andere arbeiten weiterhin mit klassischen Einreichungswegen oder kombinieren beides. Für Bauherr:innen heißt das: Vor dem Start sollten sie sich nicht nur mit dem allgemeinen Verfahrensablauf beschäftigen, sondern gezielt die Regeln ihres Bundeslands prüfen, damit der Antrag von Anfang an vollständig und im richtigen Verfahren eingereicht wird. Grundsätzlich gilt: Der Ablauf folgt dem Muster aus planungsrechtlicher Prüfung, Bauantrag, behördlicher Prüfung und Entscheidung – die Details steuert aber das jeweilige Landesrecht. Darum lohnt sich der Blick ins passende Bundesland, bevor Unterlagen erstellt und Fristen eingeplant werden.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Herten
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Herten. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.
Zum Bauportal NRWAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren vor allem klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder in den Bereich verfahrensfreier beziehungsweise genehmigungsfreier Bauvorhaben fällt. Der genaue Umfang kann je nach Art des Vorhabens variieren, daher lohnt sich eine sorgfältige Einordnung anhand der konkreten Baupläne und der geplanten Nutzung. Auch die Frage, welche Unterlagen die Behörde für einen Antrag erwartet, ist entscheidend: Je vollständiger die Unterlagen, desto reibungsloser verläuft die Prüfung. Unklarheiten sollten vor der Einreichung geklärt werden.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Herten.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.